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Stichwort:
Erläuterung:

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zieht in der Regel eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach § 144 SGB III für mehrere (derzeit in der Regel zwölf) Wochen nach sich.

Damit soll berücksichtigt werden, dass der Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag abschließt, das Risiko der Arbeitslosigkeit selbst (mit-)herbeigeführt hat.

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