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Der Auflösungsvertrag führt ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung herbei und für ihn gilt deshalb arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich das Gleiche wie beim Aufhebungsvertrag.

Mehr Informationen zur Abgrenzung Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag auf dieser Seite oder unter Aufloesungsvertrag.de

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