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Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis, löst den Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf.

Einen solchen Vertrag nennt man Aufhebungsvertrag. Auch bei einem das Arbeitsverhältnis beendenden Vergleich vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzrechtsstreits handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag.

Ausführliche Informationen zum Aufhebungsvertrag und seinen Folgen

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