|
|
|
Aufhebungsvertrag Rechtsanwalt Muster
|
     
|
|
|
|
|
|
www.aufhebungsvertrag.de»Rechtswörterbuch
|
|
|
|
Stichwort:
Erläuterung: Beim Abwicklungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, mit dem die Folgen einer anderweitig herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses - in der Regel durch eine Kündigung - geregelt werden. Demnach setzt der Abwicklungsvertrag anders als der Aufhebungsvertrag eine vorherige Kündigung voraus. Typischer Inhalt des Abwicklungsvertrags sind daher Regelungen, wie das bereits gekündigte Arbeitsverhältnis abgewickelt werden soll, d.h. wird der Arbeitnehmer freigestellt, wird der Resturlaub ausgezahlt, muss der Dienstwagen zurück gegeben werden usw. Der echte Abwicklungsvertrag wird daher nach der Kündigung vereinbart und regelt nur deren Folgen. Mehr Informationen zur Abgrenzung Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag auf dieser Seite oder unter Abwicklungsvertrag.de
|  |
|
|
|
|
|