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Aufhebungsvertrag Muster

Vereinbarung

 

zwischen der Firma [                                   ]

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt

und

Frau/Herrn  [                                   ]

- nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt

wird nachfolgender

 

 Aufhebungsvertrag

geschlossen:

 

§ 1
Ende des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum gleichen Beendigungsdatum erfolgenden Kündigung zum [            ]  sein Ende finden wird. Grund der Beendigung ist der betriebsbedingte Wegfall des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers. Die ordnungsgemäß durchgeführte Sozialauswahl würde dabei auf den Arbeitnehmer fallen.

§ 2
Abfindung

Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und zum Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes eine Abfindung in Höhe von  [                                ] Euro brutto (in Worten: [                                                  ] Euro).

Die Parteien vereinbaren, daß der Abfindungsanspruch vererbbar und bereits mit Unterzeichnung dieses Vertrages entstanden ist.

Die Abfindung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort, spätestens jedoch am  [                                   ] zur Zahlung fällig.

Für den Fall einer Nachforderung des Finanzamtes aufgrund dieser Vereinba-rung verpflichtet sich der Arbeitnehmer insoweit zur Freistellung des Arbeitgebers bzw. zur Erstattung.

§ 3
Abwicklung

Das Arbeitsverhältnis wird bis zu seiner Beendigung von der Firma ordnungs-gemäß abgewickelt.

§ 4
Zeugnis

Der Arbeitnehmer erhält mit Ausscheiden ein  [                      ] Endzeugnis, dessen Schlussformel wie folgt lauten wird: "[                                        ]."

Das Zeugnis wird ungeknickt im Karton auf Kosten und Risiko der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer versandt. Die Firma wird mündliche und schriftliche Auskünfte nur im Sinne dieses Zeugnisses erteilen.

§ 5
Ansprüche

Beide Parteien sind sich einig, dass nach ordnungsgemäßer Abwicklung dieser Vereinbarung beiden Seiten keinerlei Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, unabhängig ob bekannt oder unbekannt, mehr bestehen.

Dem Arbeitgeber steht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu. Eine Aufrechnung des Arbeitgebers gegenüber den sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen ist ausgeschlossen.

§ 6
Arbeitspapiere, Auskünfte

Der Arbeitgeber wird die Arbeitspapiere vergleichskonform ausfüllen und dem Arbeitnehmer unverzüglich zur Verfügung stellen. Er wird gegenüber Dritten keine dieser Vereinbarung widersprechenden Auskünfte erteilen.

§ 7
Geheimhaltungsklausel

Der Arbeitnehmer sichert zu, Stillschweigen hinsichtlich des Inhalts dieser Vereinbarung gegenüber jedermann zu wahren, es sei denn, er ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft ist aus steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich.

§ 8
Hinweise

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor Abschluss des Vereinbarung darauf hingewiesen, dass Nachteile steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Art nicht ausgeschlossen werden können und diesbezüglich die zuständigen Behörden Auskunft erteilen.

Nach § 37 b SGB III hat der Arbeitnehmer sich, weil sein Arbeitsverhältnis endet, unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos zu melden. Die Arbeitslosmeldung muss durch persönliche Vorsprache beim Arbeitsamt erfolgen und kann grundsätzlich nicht telefonisch, brieflich, per E-Mail/SMS oder durch einen Vertreter geschehen. Die Meldeverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Erfolgt keine unverzügliche Arbeitslosmeldung, kann eine Minderung des Arbeitslosengeldes nach § 140 SGB III eintreten. Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, durch eigene Aktivitäten andere Beschäftigungen zu suchen und jede zumutbare Möglichkeit bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung zu nutzen.

Der anwaltlich bzw. gewerkschaftlich beratene Arbeitnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er sich über mögliche Nachteile dieser Vereinbarung und seine Pflichten informiert habe und keinerlei Aufklärungsbedarf insbesondere im Hinblick auf mögliche Nachteile im Sinne des Absatzes 1 sowie im Hinblick auf seine Pflichten nach Absatz 2 mehr sehe.

§ 9
Nebenbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls die Vereinbarung eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen sollte.

 

[                            ], den  [                      ]  - Arbeitnehmer

 

[                         ], den  [                        ] - Arbeitgeber

 

***

 

Dieses Muster eines einfachen Aufhebungsvertrags gibt's hier zum Download (*.pdf).

 

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Hinweise:

Aufhebungsverträge haben für Arbeitnehmer Tücken. So ist schnell ein Punkt (Altersversorgung, Resturlaub) vergessen und eine Ausgleichsklausel unterzeichnet. Danach erfährt man dann, dass ein Kollege eine doppelt so hohe Abfindung bekommen hat. Das Muster stellt daher naturgemäß nur ein Grundgerüst aus. Häufig sind Aufhebungsverträge dreimal so lang.

Eine gründliche Prüfung sollte daher vor der Unterzeichnung selbstverständlich sein!

Eine einmal geleistete Unterschrift ist nur in absoluten Ausnahmefällen rückgängig zu machen. Eine "Drucksituation" reicht dazu ebenso wenig aus wie die Verweigerung einer Bedenkzeit. Das Bundesarbeitsgericht erwartet, dass jeder Arbeitnehmer "nein" sagen kann.

Bis 2001/2002 akzeptierten die Arbeitsämter die in § 1 gewählte Formulierung und recherchierten nicht in jedem Fall, so dass eine Sperrzeit häufig vermieden werden konnte. Inzwischen hat das Bundessozialgericht jedoch den Weg über betriebsbedingte Aufhebungsverträge versperrt und selbst Abwicklungsverträge als vom Arbeitslosen zu verantwortendes "Lösen" angesehen und daher die Anordnung einer Sperrzeit für gerechtfertigt erklärt.

Dieses Muster führt daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Anordnung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit. U.U. lassen sich nachteilige Konsequenzen durch eine unwiderrufliche Freistellung vermeiden. Dazu sollten Sie aber eine Beratung bei einem Fachanwalt oder Spezialisten aufsuchen.

Eine Beratung lohnt auch deswegen, weil die steuerliche Behandlung von Abfindungen durch die Finanzämter von einigen Finanzgerichten beanstandet wurde. Bei Anwendung der Fünftelungsregelung ist daher im Regelfall die Einlegung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid ratsam.

In Verhandlungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden häufig tausende von Euros (netto!) durch reine Gestaltungsfehler verschenkt!

Lesen Sie auf den nächsten Seiten :

Definition ... | Muster | Sperrzeit | ... Checkliste
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