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Typische Inhalte des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag trifft in der Regel folgende Bestimmungen:

  • Beendigungstermin und Beendigungsgrund,
  • Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung durch den Arbeitnehmer,
  • Belehrungen zu den sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen eines Aufhebungsvertrags,
  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung,
  • noch ausstehende Zahlungen (Provisionen, Bonus, Überstundenausgleich, Reisekosten, Spesen),
  • Vereinbarungen bezüglich des Resturlaubs,
  • widerufliche oder unwiderrufliche Freistellung,
  • Verschwiegenheitspflichten / Geheimhaltungspflichten des Arbeitnehmers,
  • Regelung der betrieblichen Altersversorgung,
  • die Rückgabe von Firmeneigentum und und dienstliches Mobiltelefon, Dienstwagen oder Laptop, Parkkarte, Zugangsausweis,
  • Erfindungen des Arbeitnehmers,
  • Outplacementberatung sowie
  • Zeugnis und Zeugnisnote.

 

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Keine Anhörung des Betriebsrats oder Personalrats erforderlich,
  • sofortige Rechtssicherheit über die Beendigung und
  • kein Streit um Kündigungsgründe. 

Vorteile für den Arbeitnehmer: 

  • Ausscheiden ohne Einhaltung der Kündigungsfrist,
  • einvernehmliches Ausscheiden möglich und
  • manchmal eine Turboprämie bei der Sozialplanabfindung.
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