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Der Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag kann anstelle einer Kündigung das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Ander als der Abwicklungsvertrag, der nur Regelungen zur Abwicklung nach einer anderweitigen Beendigung trifft, führt der Aufhebungsvertrag die Beendigung selbst herbei - ist also ein Auflösungsvertrag.

 

Der Fall aus der Praxis: Carlo Clever hat in den letzten beiden Jahren häufiger wegen Kurzerkrankungen gefehlt. Sein Arbeitgeber Ernie Ernst hat erfahren, daß er während der letzten Erkrankung an einer Arbeitsgerichtsverhandlung teilgenommen hat. Ernst bittet daher den Clever in sein Büro. Im Beisein des Personalchefs kündigt Ernst dem Clever eine fristlose Kündigung wegen der Teilnahme an der Arbeitsgerichtsverhandlung an. Ernst weist darauf hin, daß Clever mit einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur rechnen müsse und bietet ihm einen Aufhebungsvertrag an.

 

Danach endet das Arbeitsverhältnis am nächsten Tag gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10000 Euro. Clever, der Angst hat, eine Sperrzeit zu bekommen, unterschreibt das vorbereitete Papier. Zwei Tage später erfährt er von einer immer gut informierten Freundin, daß der Aufhebungsvertrag für ihn nur Nachteile habe. Clever möchte von seinem Anwalt G. Rissen wissen, ob er "aus dem Vertrag raus kann?"

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