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Betreff:
Kategorie:
Arbeitsrecht
Frage:
Ich bin seit 18 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter (Sachbearbeiter, Tarif E14, TL, Bayerische Landesbeh.) und möchte in die freie Wirtschaft wechseln.
Um die ordentliche Kündigungsfrist abzukürzen - 6 Monate zum Quartalsende, also erst zum 01.04.08 frei - möchte ich ggf. meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, wenn davon abhängt, dass der neue Arbeitgeber nicht so lange auf mich warten will.
Die Frage: Ist ein Aufhebungsvertrag im öffentl. Dienst grundsätzlich überhaupt möglich und ist er üblich?
Antwort:
Sehr geehrter Fragesteller,

natürlich ist ein Aufhebungsvertrag auch im öffentlichen Dienst möglich. Er wird aber genauso wenig gerne vom Arbeitgeber geschlossen, wenn ein Arbeitnehmer ziehen will wie in der privaten Wirtschaft.

Allerdings kann Ihr Arbeitgeber kaum etwas dagegen machen, wenn sie die Kündigungsfrist nicht einzuhalten, sondern mit angemessener Ankündigungsfrist vorzeitig wechseln. Nur wenn eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag geregelt wäre (würde mich im ÖD wundern) oder sie zu einem Wettbewerber wechseln (wer steht mit dem ÖD im Wettbewerb) kann es Probleme geben. Ansonsten kann ihr bisherigen Arbeitgeber Ihnen allenfalls beim Zeugnis und beim Resturlaub Ärger bereiten. Schadensersatzansprüche sind so gut wie kaum erfolgreich geltend zu machen, da ihr Arbeitgeber alles tun muss, um einen Schaden gar nicht eintreten zu lassen.

Vielleicht hilft es, diese Möglichkeit anzudeuten, um einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag zu erreichen.




Mit freundlichen Grüßen


Michael W. Felser

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
30.06.2008
Preis:
45 €
Kunde:
andreas.malsch
Experte:
Michael W. Felser, Rechtsanwalt
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