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Dirk Vossen - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Essen - Nordrhein-Westfalen


Dirk Vossen
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Kanzlei für Arbeitsrecht
Weidkamp 180
45356 Essen

Telefon :0201 64 61 860
Telefax :0201 64 61 863
Internet:
www.infos-kuendigungsschutz.de
KURZINFO
Bei einer Vielzahl von Kündigungen kann der Arbeitnehmer mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgehen und entweder eine Abfindung erstreiten oder die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz erzwingen.

Nach oder vor einer Kündigung ist die gezielte Strategie ausschlaggebend. Sie hat auszugehen von der Frage:
Welche Chancen haben Sie, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Abfindung zu erstreiten?

Seit Beginn meiner anwaltlichen Arbeit ist eine Spezialisierung auf das Vorgehen gegen die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer und das Aushandeln von Aufhebungsverträgen erfolgt. Neben dem Recht der Kündigung, des Kündigungsschutzes und der Abfindung stehen hierbei im Vordergrund Problemstellungen aus dem Bereich Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht und Sozialrecht (zum Beispiel Rentenrecht, Arbeitslosenrecht, Schwerbehindertenrecht, Krankengeldfragen etc.).

Ich bearbeite überwiegend arbeitsrechtliche und die damit verbundenen sozialrechtlichen Mandate und vertrete speziell Arbeitnehmer beim Vorgehen gegen die erhaltene oder drohende Kündigung und bei Abfindungsverhandlungen - auch außergerichtlich.

Bei der Führung von Prozessen für Arbeitnehmer im gesamten Ruhrgebiet nehme ich ständig Termine vor den Arbeitsgerichten Essen, Gelsenkirchen (zuständig auch für Bottrop und Gladbeck), Oberhausen, Herne (zuständig auch für Dorsten, Haltern, Marl und den Kreis Recklinghausen), Duisburg, Bochum, Wesel, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld und Wuppertal wahr.

Die Konzentration der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte Spezialgebiete wird heutzutage immer wichtiger. Ständige neue Entscheidungen und Rechtsnormen erfordern die tägliche Beschäftigung hiermit.

So wie z.B. bei den Ärzten nimmt die Spezialisierung auch bei Rechtsanwälten immer mehr zu. Der Mandant erwartet zu Recht, dass sein Anwalt ihn bei seinem Anliegen optimal vertreten kann.

Die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung hängt in ihrem Ergebnis zu weiten Teilen ab von Wissen, Erfahrung und Kompetenz. Als Nachfrager sind sie nur selten in der Lage, die Qualität der anwaltlichen Leistung vorab einzuschätzen. Die Übertragung des Mandates bedeutet somit einen Vertrauensvorschuss. Einen solchen Vertrauensvorschuss rechtfertigt meines Erachtens:

- die ständige Praxis des Anwalts mit den maßgeblichen Problemstellungen im Arbeitsrecht vor den Arbeitsgerichten und bei außergerichtlichen Verhandlungen,

- die fachliche praktische und theoretische Prüfung und Kontrolle durch die Rechtsanwaltskammer als Voraussetzung zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung,

- regelmäßige intensive Fortbildungen,

- die Kenntnis und Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen (z.B. bei Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Rente, Krankengeld etc.), steuerlichen und weiteren Folgen im Zuge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Im Arbeitsrecht berate ich ständig Arbeitnehmer in allen individualrechtlichen Fragen (z.B. Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitslohn, Zeugnis, Abmahnung, Schadenersatz etc.) und allen kollektivrechtlichen Fragen (Tarifverträge, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen etc.).
Viele Fehler werden oft aus Unkenntnis bereits in den Anfängen oder im Vorfeld einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gemacht und lassen sich später nicht oder nur noch schwer wieder reparieren!

Von der Rechtsanwaltskammer wurde mir aufgrund der praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen. Daneben bin ich "Fachanwalt für Sozialrecht", was u.a. die Beurteilung der sehr wichtigen sozialrechtlichen Folgen von Kündigung und Aufhebungsvertrag erleichtert.



LEBENSLAUF
Dirk Vossen
  • Biografie und Spezialisierung
  • geboren in Essen
  • nach Abitur und Wehrdienst bei der Luftwaffe in Essen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Referendariat in Bielefeld jeweils mit dem Wahlfach "Arbeitsrecht"
  • Rechtsanwaltszulassung seit 1997
  • seit Zulassung Zusammenarbeit mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht in Anwaltskanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und Auswertung verschiedener Vorgehensweisen, Erfahrungen und Verhandlungsstile
  • seit 1999: Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht und im Sozialrecht
  • seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht
  • seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Heute: außergerichtliche Vertretung und Führung von Prozessen -insbesondere nach Ausspruch einer Kündigung - vor dem Arbeitsgericht Essen sowie den umliegenden Arbeitsgerichten ausschließlich für Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte sowie Leitende Angestellte im gesamten Ruhrgebiet.
  • Damit verbunden ist eine ständige Wahrnehmung von Terminen u.a. vor den Arbeitsgerichten Essen, Gelsenkirchen (zuständig auch für Bottrop und Gladbeck), Oberhausen (zuständig auch für Mülheim), Herne (zuständig auch für Dorsten, Haltern, Marl und den Kreis Recklinghausen), Duisburg, Bochum, Wesel, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld und Wuppertal in Kündigungsschutzangelegenheiten und anderen arbeitsrechtlichen Verfahren.
AKTUELLES ::
  • seit frühen Studienzeiten fortlaufend ständige Fortbildungen im Arbeitsrecht, insb. bei der Deutschen Anwalt Akademie, dem Deutschen Anwaltsinstitut, den Rechtsanwaltskammern und anderen Instituten, zum Beispiel:
  • "Der Anwalt des Arbeitnehmers"
  • "Die betriebsbedingte Kündigung"
  • "Strategie und Taktik im Kündigungsschutzprozess"
  • "Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Konsequenzen im Sozial- , Arbeits- und Steuerrecht"
  • "Recht der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung, Befristung und Abfindung"
  • "Personen-, Verhaltens- und Betriebsbedingte Kündigung i. S. v. § 1 Abs.2 Satz 1 KSchG"
  • "Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Kündigungsschutzrecht"
  • "Verhandlungsstrategien im Arbeitsrecht"
  • "Betriebsübergang und Betriebsänderung"
  • "Umstrukturierung in Betrieben und Unternehmen"
  • "Nichts anbrennen lassen: Anspruchssicherung im Arbeitsrecht"
  • "Sozialauswahl im Arbeitsrecht"
  • "Interessenausgleich und Sozialplan"
  • "Das Arbeitsrecht in der Insolvenz"
  • "Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen"
  • "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst"
  • "Abbau betrieblicher Sozialleistungen aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers"
  • "Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht"
  • "Entgeltfragen im Arbeitsverhältnis"
  • "Sozial(versicherungs)recht für Arbeitsrechtler - Grundlagen und aktuelle Probleme"
  • "Update Befristungsrecht - Neue Entwicklungen zu befristeten Arbeitsverträgen"
  • "AGG und neue Rechtsprechung zur Kündigung, Befristung, Betriebsübergang und Arbeitsvertragsrecht (Schuldrechtsreform)"
  • "Recht der besonders geschützten Personengruppen"
MITGLIEDSCHAFTEN ::
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverband
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverband