10 Ratschläge, die es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beachten gilt.
- Lassen Sie sich vor einem Personalgespräch („Vier-Augen-Gespräch“) immer den Anlass mitteilen! Nehmen Sie im Zweifel ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied Ihres Vertrauens mit.
- Unterzeichnen Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit und ohne Berücksichtigung unserer Checkliste! Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht! Sie verzichten mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung!
- Wandeln Sie keine rückständigen oder noch innerhalb der Kündigungsfrist zustehenden Gehaltsbestandteile in eine Abfindung um!
- Verzichten Sie niemals auf die Einhaltung der Kündigungsfrist!
- Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag mit rückdatiertem Kündigungsdatum, denn dies stellt regelmäßig eine Straftat dar!
- Bedenken Sie, dass der Aufhebungsvertrag in aller Regel eine Sperrzeit zur Folge hat!
- Unterzeichnen Sie keine Ausgleichsquittung oder einen Klageverzicht ohne vorherige Rechtsberatung! Sie verzichten auch dadurch mit Ihrer Unterschrift auf die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung!
- Lassen Sie sich nicht mit der Drohung einer Kündigung oder Strafanzeige unter Zeitdruck setzen! Ihr Arbeitgeber wird im Zweifel auch noch einige Tage später das gleiche Angebot machen.
- Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung! Die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen jedenfalls eine Erstberatung beim Anwalt.
- Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, der gegen die Goldenen Regeln 1 – 9 verstößt, gehen Sie spätestens jetzt unverzüglich zum Anwalt!
Auf Nummer sicher gehen Sie in jedem Fall, wenn Sie die Hilfe unserer Experten zum Thema Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen. Auf Aufhebungsvertrag.de finden Sie den spezialisierten Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.
Diese 10 goldenen Regeln für den Aufhebungsvertrags gibt's hier zum Download (*.pdf).
Lesen Sie auf den nächsten Seiten :