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Aufhebungsvertrag-Check

Aufhebungsvertrag.de - der Dienst von Juracity - Recht für Alle! speziell zum Thema "Aufhebungsvertrag" bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, den Ihnen vorliegenden Entwurf eines Aufhebungsvertrags / Abwicklungsvertrags oder das von Ihnen bereits unterzeichnete Exemplar einer Aufhebungsvereinbarung / Abwicklungsvereinbarung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht untersuchen zu lassen.

 

In einem Aufhebungsvertrag können viele Fallstricke verborgen sein, auf die unsere Experten Sie hinweisen. Außerdem geben wir Anregungen für Verbesserungen oder Punkte, die noch geregelt werden sollten. Selbstverständiglich wird Ihr Aufhebungsvertrag auch auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme (Sperrzeit, Ruhen, Anrechnung der Abfindung) überprüft. Danach können Sie den Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag beruhigt unterzeichnen. Oder mit guten Argumenten nachverhandeln. Am besten beauftragen Sie uns vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag.

 

Wir freuen uns, dass wir Ihnen über einen jeweils spezialisierten Vertragsanwalt eine große Zahl von "Checks" anbieten können, um Ihnen eine schnelle, qualifizierte und kostengünstige Prüfung nicht nur Ihres Aufhebungsvertrags zu ermöglichen. Alle Checks sind

  • schriftlich (mehrseitige Bewertung)
  • schnell (an Werktagen in der Regel binnen 24 h - außer EingruppierungsChecks)
  • kostengünstig (fester Pauschalpreis)

Sie erhalten bei allen Checks eine mehrseitige individuelle schriftliche Expertise durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Arbeitsrechtsexperten). Eine anwaltliche Erstberatung ist dagegen regelmäßig nur mündlich  - mit allen Nachteilen des gesprochenen Wortes. Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

Hinweis: Eine (nur mündliche) Erstberatung zum Thema "Aufhebungsvertrag" löst wegen der Höhe des Streitwertes bei einem Aufhebungsvertrag einen Gebührenanspruch von 190 Euro zzgl. Mwst. und Telekommunikationspauschale aus. Fachanwälte und spezialisierte Anwälte sind natürlich nicht "billiger" als weniger qualifizierte Anwälte, aber - und das ist Ihr Vorteil - besser informiert, sehr erfahren und auf dem aktuellsten Stand von Rechtsprechung und Gesetzeslage.

 

So haben sich etwa im Oktober 2007 die Durchführungsanweisungen der Arbeitsagentur zum Thema Aufhebungsvertrag geändert, das Bundessozialgericht hat im Oktober 2008 die Freistellung wieder rechtssicher gemacht.

  

Mit dem AufhebungsvertragsCheck haben Sie gegenüber einer Erstberatung den Vorteil, dass unsere Checks schriftlich sind, also jederzeit nachlesbar und außerdem von spezialisierten anwaltlichen Experten durchgeführt werden und den Umfang einer Erstberatung deutlich übersteigen.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Rechtsschutzversicherung auch bei einer bevorstehenden oder angekündigten Kündigung die Kosten für die Beratung und sogar Vertretung bei einem Aufhebungsvertrag übernehmen (Rechtschutzversicherung muss beim Aufhebungsvertrag Deckungszusage übernehmen und Kündigungsandrohung reicht). Sie können die Kosten für eine Beratung jedenfalls in vielen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung verlangen und zur Erstattung einreichen. Leider können wir im Rahmen des Pauschalpreises die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen.

 

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Unsere Checks

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Kosten

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Mehr Infos

1.Aufhebungsvertrag-Check - Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fallstricke, Steuerfallen, Sperrzeit und Vollständigkeit. 299 € Rechtsanwälte Felser hier Details

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