Aufhebungsvertrag Rechtsanwalt Muster

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.aufhebungsvertrag.de
www.aufhebungsvertrag.de
Unsere Angebote
Anwalt suchen
Fragen stellen
Onlineberatung
AufhebungsCheck
Aufhebungsvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
11.05.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Merkblatt Aufhebungsvertrag

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat das Merkblatt zum "Aufhebungsvertrag" überarbeiten lassen (2. Auflage Stand Dezember 2008). Jeder Arbeitnehmer sollte es gelesen haben. Viele Arbeitnehmer glauben nämlich, sie könnten die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nach einer Bedenkzeit widerrufen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Mandant von mir hat zwar Glück: Er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben, aber aussagebereite (!) Zeugen, die bestätigen, dass ihm mit einer rechtswidrigen fristlosen Kündigung gedroht wurde, wenn er nicht unterzeichne. In anderen Fällen kommen Arbeitnehmer nicht so leicht aus dem Aufhebungsvertrag heraus. "Wer schreibt, der fliegt" heisst es hier in einer Abwandlung einer umgekehrten Erkenntnis des Volksmundes. Das Merkblatt, dass von Rechtsanwalt Felser auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht überarbeitet wurde, zählt die wichtigsten Fallen beim Aufhebungsvertrag auf und gibt unerläßliche Tipps. Der allerwichtigste: Niemals, niemals, niemals ohne vorherige Beratung durch die Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.


Service

Anwalt


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher