Versicherte könne u.U. auch jetzt noch - innerlab der Verjährungsfrist - Ansprüche gegen Rechtsschutzversicherungen geltend machen, die seinerzeit rechtwidrig die Deckungszusage verweigert haben.
Zur Beschwerdestatistik des Bundesamtes BAFin
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte